
Wer ein hohes Leistungsniveau bei der ärztlichen Versorgung
mit günstigen Tarifen kombinieren möchte, ist bei den
privaten Krankenversicherungen gut aufgehoben. Für Selbstständige
ist die private Krankenversicherung meist die richtige
Wahl. Aber auch Angestellte können sich privat versichern.
Wer drei Jahre lang über 49.950 Euro verdient hat, kann
von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung
wechseln.
Die private Krankenversicherung ist individuell ausgestaltet.
Wer selten zum Arzt geht, wird einen Selbstbehalt vereinbaren.
Auch der Leistungsumfang bei Krankenhausaufenthalt oder
für die Behandlung beim Arzt und Zahnarzt kann frei
gestaltet werden. Achten Sie auf Begrenzungen bei der
Erstattung nach Gebührenordnung der Ärzte.
Manch private Krankenversicherung erstattet nur bis
zum Regelsatz (2,3-facher Satz). Ärzte stellen Rechnungen
teilweise aber bis zum 3,5-fachen Satz aus
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Wer darf sich privat krankenversichern?
Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
- Privat krankenversichern können Sie
sich als Selbstständiger oder Freiberufler
- unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private
wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen
3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze
von 49.950
€ liegt (das entspricht 4.162,50
Euro im Monat; Stand 2010). Auch Beamte
und andere Beihilfeberechtigte, z. B.
Richter oder Abgeordnete, sind in der
Regel privat krankenversichert.
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Vorteile der Privaten:
Wer gesetzlich krankenversichert ist, bleibt
auf den Kosten für Chefarztbehandlung, Zahnersatz,
Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden und
Medikamente ganz oder teilweise sitzen. Im Katalog
der privaten Krankenversicherer sind diese Leistungen
dagegen in der Regel enthalten. Weiteres wichtiges
Plus: Privat Versicherte können die notwendigen
Leistungen ihren individuellen Bedürfnissen
anpassen.
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Infos & Tipps zur PKV
Welche Leistungen erhalte ich in der PKV?
Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung
sind abhängig vom gewählten Tarif. Der Versicherte
kann also selbst mitbestimmen, welche Leistungen
er einschließen und bezahlen möchte. Die vertraglich
festgelegten Leistungen werden dem Versicherungsnehmer
garantiert und können von der Gesellschaft im Nachhinein
nicht mehr geändert werden.
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze ?
Die Jahresarbeitsentgeldgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze
gibt an, ab welchem Bruttojahreseinkommen ein Versicherungsnehmer
sich nicht mehr in der GKV pflichtversichern muss.
Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, dürfen Sie
sich privat krankenversichern, allerdings nur, wenn
Sie mit Ihrem Arbeitsentgelt bereits 3 Jahre in
Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Im Jahr 2010 liegt die Jahresarbeitsentgeldgrenze
bei 49.950 € im Jahr.
die passende PKV finden
Kurze Wartezeiten beim Arzt, beste Behandlung und
Medikamente: Das bekommen Sie nur durch eine private
Krankenversicherung. Und die muss nicht mal teuer
sein. Wer frühzeitig abschließt, zahlt häufig weniger
als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kosten der Privaten
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung
variieren je nach Anbieter, dem individuellen Gesundheitsrisiko
des Versicherten und nicht zuletzt nach dessen Versicherungsbedarf.
Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man sich
daher unbedingt ausführlich beraten lassen.
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Klasse !
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